08191 129-0
vetamt@LRA-LL.bayern.de
www.Landkreis-Landsberg.de
Zulassung Biogasanlage [Ge0011]

Antrag auf Zulassung der Biogasanlage 

nach Art. 24 Verordnung (EG)
Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit
Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte
tierische Produkte

Datenschtz
Antragsteller
Angaben Anlage
Einsatzstoffe
Unterlagen
Überprüfen

Hinweis auf erforderliche Unterlagen

  • Genehmigungsbescheid (Immissionsschutzrecht/Baurecht)
  • Übersichtsplan
  • Schnittplan der Hygienisierungseinrichtung
  • Ungezieferbekämpfungsplan
  • Plan zur Kontrolle und Überwachung kritischer Punkte
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Hygienekontrollplan
  • Gutachten des maschinentechnischen Sachverständigen für Hygienisierungseinrichtung
  • ggf. Auflistung aller Gesellschafter bei Personengesellschaften (GbR)
  • ggf. Nachweis Vertretungsbefugnis der Personengesellschaft
  • ggf. Handelsregisterauszug bei Kapitalgesellschaften

Das Formular kann nur abgesendet werden, sofern die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden.

Format: PDF, JPG, JPEG, PNG (max. Größe: 5 MB; insgesamt max. 10 MB)

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO.

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen

Erst mit Bestätigung des Hinweises zur Datenschutzerklärung ist die Formularbearbeitung möglich.

Um fortzufahren, wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Sie haben die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Hier können Sie das Formular ohne Anmeldung ausfüllen und an das Landratsamt Landsberg am Lech übermitteln.

Hier können Sie das Formular herunterladen, händisch ausfüllen und dem Landratsamt Landsberg am Lech per Post zukommen lassen.

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Angaben zur Biogasanlage

(Nass-, Trockenfermentation, ein- oder mehrstufiges Verfahren, thermophile oder mesophile
Betriebsweise, kontinuierliches oder diskontinuierliche Betriebsweise, Linien- oder Parallelbetrieb, ggf. Entwässerung und Nachrotte)

für jeden Fermenter einzeln aufführen

für jeden Fermenter einzeln aufführen

Hygienisierungsanlage
JaNein
Ist eine Hygienisierungsanlage vorhanden?
Sind Geräte zur Überwachung der Temperaturentwicklung vorhanden?
Sind Aufzeichnungsgeräte zur ständigen Aufzeichnung der Messergebnisse vorhanden?
Ist ein Sicherheitssystem zur Vermeidung einer unzulänglichen Erhitzung vorhanden?
Ist eine Zerkleinerungsvorrichtung vorgeschaltet?
Sind geeignete Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion von Behältnissen vorhanden? (z.B. entsprechend ausgewiesener Ort?)
Ist eine Hygieneschleuse vorhanden?
Einsatzstoffe
Lagerstätten für Einsatzstoffe und Abfälle
Verbleib der Gärrückstände

Aufbringung:

 

Betriebstagebuch, Entsorgungsnachweise, Lieferscheine
JaNein
Wird ein Betriebstagebuch geführt?
Sind Methoden zur Überwachung und Kontrolle der kritischen Kontrollpunkte (mindestens Eingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Zeitüberwachung, Ausgangskontrolle) festgelegt und werden angewendet?
Ist ein Ungezieferbekämpfungsplan vorhanden?
Ist ein Reinigungsplan für alle Bereiche der Anlage vorhanden?
Werden die Lieferscheine für die Einsatzstoffe aufbewahrt?
Analysen
Unterlagen

Lage der Stallungen/Biogasanlage ersichtlich, Wegeführung, Fahrzeugwaschplatz, Standplatz für Fahrzeuge, Lagereinrichtung für tierische Nebenprodukte, Lagereinrichtung für Futtermittel, ggf. Desinfektionsvorrichtung an Ein- und Ausgängen, Hygienisierungseinrichtung, ggf. mit Gebäude zur Anlieferung/Lagerung/Hygieneschleuse

ggf. mit Zerkleinerungsvorrichtung; Verbindung von Hygienisierungseinrichtung zu den Fermentern

Zustimmung zur Übermittlung elektronischer Dokumente

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gemäß Art. 25 Satz 1 i. V. m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Hinweis zum Absenden des Formulars

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Hinweis zum Absenden des Formulars

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out