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www.Landkreis-Landsberg.de
Anzeige Heizölverbraucheranlage [W0028]

Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl

nach § 40 AwSV

Datenschutz
Antrag- steller
Antrag
Angaben Anlage
Rohr- leitungen
Überprüfen

Hinweis auf erforderliche Unterlagen

  • bei Anlagen in Risikogebieten nach § 78b WHG:
    Nachweis, dass keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen

Das Formular kann nur abgesendet werden, sofern die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden.

Format: PDF, JPG, JPEG, PNG (max. Größe: 5 MB)

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Landsberg am Lech bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO.

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen

Erst mit Bestätigung des Hinweises zur Datenschutzerklärung ist die Formularbearbeitung möglich.

Um fortzufahren, wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Sie haben die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Hier können Sie das Formular ohne Anmeldung ausfüllen und an das Landratsamt Landsberg am Lech übermitteln.

Hier können Sie das Formular herunterladen, händisch ausfüllen und dem Landratsamt Landsberg am Lech per Post zukommen lassen.

Daten Antragsteller
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Bitte wiederholen Sie hier Ihre E-Mailadresse zur Überprüfung der Richtigkeit.

Angaben zum Antrag

Das voraussichtliche Datum der Inbetriebnahme gibt der Behörde einen Hinweis, wann mit der Vorlage des Prüfberichts des Sachverständigen zu rechnen ist.

Nach AwSV sind Sie nicht verpflichtet, die Stilllegung der Anlage anzuzeigen. Sie können mit der Anzeige der Stilllegung aber vermeiden, dass die Behörde Sie beim nächsten Fälligkeitstermin auffordert, die wiederkehrende Sachverständigenprüfung durchführen zu lassen. Beachten Sie auch die Prüfpflicht bei Stilllegung.

Angaben zum Standort

z. B. Vergleichsangebote für Heizungssysteme mit anderen weniger wassergefährdenden Energieträgern (Pellets, Elektroheizung, Flüssiggas, Erdgas etc.)

Ob sich der Anlagenstandort in einem der genannten Gebiete befindet, kann beim Bayer. Landesamt für Umwelt über den Link https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm (Überschwemmungs- und Risikogebiete) und den Link https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_gewaesserbewirtschaftung_ftz/index.html?lang=de&layers=wrrl_vt_1,wrrl_vt_70,wrrl_vt_71&basemap=background2 (Trinkwasserschutzgebiete, ggf. unter Inhalt – Schutzgebiete gem. Anhang IV WRRL – Wasserschutzgebiete anklicken und durch Klick auf Inhalt wieder schließen) abgefragt werden.

Angaben zur Anlage und deren Behälter

Behälter im Erdreich sind unterirdisch, Behälter im Gebäude (auch im Keller) oder im Freien oberhalb der Geländeoberkante sind oberirdisch

Eine kommunizierende Verbindung liegt dann vor, wenn die enthaltene Flüssigkeit von einem Behälter in den anderen übertreten kann.

Doppelwandig ist ein Behälter nur, wenn der Zwischenraum zwischen innerem und äußerem Behälter bzw. zwischen Behälterwandung und Leckschutzauskleidung mit einem Leckanzeigesystem überwacht wird. Behälter mit integrierter Auffangwanne/ Auffangvorrichtung sind einwandig, die integrierte Auffangwanne/ Auffangvorrichtung ist als Rückhalteeinrichtung bei den Angaben zu den Sicherheitseinrichtungen anzugeben.

Angaben zu den Sicherheitseinrichtungen der Anlage
Angaben zu den Rohrleitungen der Anlage
Ermittlung der Gefährdungsstufe der Anlage nach § 39 AwSV
Zustimmung zur Übermittlung elektronischer Dokumente

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gemäß Art. 25 Satz 1 i. V. m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Hinweis zum Absenden des Formulars

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Hinweis zum Absenden des Formulars

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

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